Verschärfung des Steuerstrafrechts ab 2009

13.04.2009 – Autor: schuldentreff

Im November wird eine drastische Veränderung des Steuerrechts beschlossen. Die Gesetzesänderung betrifft vorsätzliche Steuersünder. Diese werden künftig härter bestraft. Eine Nachzahlung von bis zu zehn Jahren steht dann an. Auch die Straffreiheit nach fünf Jahren ist gekippt. Der Steuersünder muss mit einem Strafmaß von ebenfalls zehn Jahren rechnen. Die Verzugszinsen betragen dann sechs Prozent pro Jahr.

Ist dem Steuersünder mangelnde Sorgfalt und nicht Vorsatz vorzuwerfen, kann er mit fünf Jahren davon kommen.

Auch die Selbstanzeige ist von dem Gesetz betroffen. Bisher wurden alle selbst angezeigten Steuersünden nur für einen Zeitraum von bis zu fiinf Jahren berücksichtigt, auch wenn nachweislich über eine längere Zeit Steuern hinterzogen wurden. Nun kommen die gesamten zehn Jahre ans Licht, wenn ein Bürger beichten will. Auch hier gilt: Bei mangelnder Sorgfalt sollte er auch nur fünf Jahre Steuerverkürzung angeben. Berichtet er gleich freimütig für den Zeitraum von zehn Jahren Fehler, kann das dem Steuerzahler Probleme bereiten, falls für den Zeitraum noch mehr ans Licht kommen sollte. Das sollte aber keinen Reumütigen dazu bringen, lieber gleich auf mangelnde Sorgfaltspflicht zu pochen. Wird ihm nämlich trotzdem Absicht unterstellt, ist seine Selbstanzeige nichtig und es droht das volle Strafmaß.

Zurückliegende, bis jetzt verjährte Steuersünden werden ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes ab 2009 jedoch nicht rückwirkend mit dem neuen Strafmaß geahndet.

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